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Zusätzliche Abfahrten
Sehr geehrte Damen und Herren,


Aufgrund vielfacher Nachfrage führt die Schiffahrt Langeoog ab dem 28. Februar bis zum Sommerfahrplan (ab 5. April) folgende Zusatzabfahrten durch:
freitags um 18.30 Uhr ab Bensersiel und
samstags um 8.00 Uhr ab Bahnhof Langeoog.

Bitte beachten Sie bzgl. kurzfristiger, wetterbedingter Fahrplanänderungen immer auch die Informationen in der LangeoogApp und/oder auf der Langeoog-Homepage.
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Unsere AGB 
für Ihren Urlaub

Unsere Bedingungen für mögliche Stornierungen und Umbuchungen für die LangeoogCard vor und während Ihres Urlaubs auf Langeoog.
Strandkorb am Langeooger Strand



Allgemeine Geschäftsbedingungen

für
Bestellung und Lieferung von Fahrkarten, Gepäckscheinen und Strandkorbplätzen inklusive Gästebeiträgen und deren Nachweis mittels

LangeoogCard oder e-Tickets


1 Vertragsgegenstand

Gegenstand vorliegender AGB sind Dienstleistungen und deren Anbahnung und Vereinbarung zwischen dem Gast und dem Tourismus-Service Langeoog bei der Bestellung von Fahrkarten (online wie analog) und Gepäcktransport inklusive Gästebeitrag und Strandkorbreservierungen. Die vorliegenden AGB können jederzeit unter www.langeoog.de/vorbestellung eingesehen werden. Sie werden ergänzt durch individuelle schriftliche Bestätigungen und die Allgemeinen Beförderungsbedingungen der „Schifffahrt der Inselgemeinde Langeoog“ (ABB).



2 Vertragsschluss

Beförderungen von Gästen und Gepäck durch die „Schiffahrt der Inselgemeinde Langeoog“ und die Vermietung von Strandkörben (diese erfolgt über den externen Anbieter Strandbutler) erfolgen im Wege der Vorbestellung ausschließlich über die LangeoogCard oder e-Tickets der Tourismus-Service Langeoog (TSL). Der Nachweis der Reiseunterlagen, ihrer vertraglichen Vereinbarung und ihrer Bezahlung inklusive Gästebeitrag gemäß Gästebeitragssatzung der Inselgemeinde Langeoog erfolgt durch die LangeoogCard oder elektronischen Nachweis eines e-Tickets über ein vom Gast mitgeführtes Ausgabegerät, alternativ auch analog. Der TSL speichert den Vertragstext unter Gewährleistung der Einhaltung seiner gesetzlichen Verpflichtungen aus der Datenschutz- Grundverordnung, DSGVO.

2.1 Online-Vertragsanbahnung mit anschließender Zusendung der Reiseunterlagen per Post.
Durch das Absenden einer Leistungsbestellung auf www.langeoog.de gibt der Gast ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab. Die Bestätigung des Zugangs der Bestellung erfolgt per E-Mail unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung und stellt noch keine Vertragsannahme dar (Reservierungsbestätigung). Der Vertrag kommt durch die Zusendung der Reiseunterlagen vor Anreise zustande, ersatzweise durch gesonderte Bestätigung durch TSL vor Anreise unter Angebot der Aushändigung der Reiseunterlagen bei Anreise vor Einschiffung am Fährbüro in Bensersiel.

2.2 Online-Vertragsanbahnung mit anschließender Zusendung von e-Tickets(dieses ist ausschließlich durch den Gast selbst online buchbar) per E-Mail. Durch die Online-Buchung auf www.langeoog.de gibt der Gast ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab. Der Vertragsschluss erfolgt durch Bestätigung der Bestellung unmittelbar nach erfolgreicher Online-Zahlung durch den Zahlungsanbieter payone und die Übersendung des E-Tickets über die vereinbarte Leistung an den Gast.

2.3 Vertragsanbahnung per Fax, Post, Mail
Für die Bestellung der gewünschten Leistung und des gewünschten Nachweisverfahren (LangeoogCard) kann der Gast auch das ausgefüllte Bestellformular (verfügbar unter https://vorbestellung.langeoog.de und im Langeoog-Prospekt) bis spätestens vier Wochen vor Anreise per Fax, Post oder Mail übermitteln. Der Vertrag kommt durch die Zusendung der Reiseunterlagen oder gesonderte Bestätigung zustande.


3 Fahrkarten- und Gepäckscheinerwerb

3.1 Fahrkarten und Gepäckscheine
Fahrkarten und Gepäckscheine (nur bei Buchung bis spätestens vier Wochen vor Anreise und Zusendung der Reiseunterlagen können unter Angabe der Reisedaten über das Online-Portal bestellt werden. Für Nachbestellungen von Reiseunterlagen, die per Post zugesendet werden müssen, gilt eine Frist von vier Wochen vor Anreise. (Hinweis e-Tickets für Gepäck gibt es nicht. Kann nur vor Ort gebucht werden).

3.2 Allgemeine Beförderungsbedingungen der „Schiffahrt der Inselgemeinde Langeoog“
Im Übrigen gelten für die Beförderung mit Schiff und Bahn die Allgemeinen Beförderungsbedingungen der Schiffahrt (ABB, abrufbar unter www.langeoog.de/vorbestellung).

3.3 Tarife
Die Tarife sind online abrufbar unter: https://www.langeoog.de/inselguide/preise-und-gebuehren

3.4 Gästebeitrag
Bei der Buchung von Fahrkarten wird der Gästebeitrag automatisch auf Grundlage der jeweils gültigen Fassung der Gästebeitragssatzung der Inselgemeinde Langeoog erhoben. Die Anrechnung mehrerer Aufenthalte auf den Jahresgästebeitrag nach den Bestimmungen der Gästebeitragssatzung setzt voraus, dass der Gast die anzurechnenden Zeiten jeweils bei der Buchung angibt und in dem betreffenden Kalenderjahr bereits gezahlte Gästebeiträge nachweist. Der Nachweis (Quittung) muss durch den TSL gestempelt, unterschrieben und mit Vor- und Nachnamen und der Anschrift des Gastes versehen werden oder es muss ein anderer personenbezogener Nachweis geführt werden, der den Aufenthalt des Gastes dokumentiert, etwa eine Rechnung, die die Namen der anreisenden Personen enthält.


4 Strandkörbe

Es gelten die AGB von Strandbutler-Strand & Mehr GmbH.


5 Rückabwicklung

5.1 Rücktritt, Stornierung
Bis 48 Stunden vor dem geplanten Anreisetag ist gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr (Ziff. 5.3) ein Rücktritt vom vereinbarten Vertrag möglich. Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden und 48 Stunden vor dem geplanten Anreisetag beim Urlaubsservice Langeoog eingehen (per Brief an den Urlaubsservice Langeoog, Hauptstraße 28, 26465 Langeoog, E-Mail unter vorbestellung@langeoog.de, Fax unter 04972-693-268). Die Kosten für sämtliche vorbestellte Reiseleistungen werden abzüglich der Bearbeitungsgebühr erstattet.

Für eine Rückerstattung müssen sämtliche Reiseunterlagen an den Urlaubsservice zurückgesandt werden. Der Rücktritt von über das Buchungsportal gekauften Fährtickets inkl. Gästebeitrag muss über das Buchungsportal erklärt werden und durch den Gast selbst storniert werden. Jede durch den Gast selbst durchgeführte Stornierung ist kostenlos.

Bei einer späteren Stornierung oder Nichterscheinen werden die vollen Kosten berechnet. Ausgenommen hiervon sind nicht beschriftete und ungenutzte Gepäckleistungen sowie der Gästebeitrag. Diese Kosten werden auch bei kurzfristigem Rücktritt in vollem Umfang erstattet, abzüglich der Bearbeitungsgebühr.

Ansprüche auf Rückerstattungen sind bis spätestens 31.12. des Jahres der Erbringung der zur Rückerstattung geforderten Leistungen geltend zu machen. Eine Rückerstattung des Jahresgästebeitrags ist ausgeschlossen.

5.2 Umbuchung
Umbuchungen und Änderungen der Reisezeiten können bis 48 Stunden vor Anreise schriftlich (per Brief an den Urlaubsservice Langeoog, Hauptstraße 28, 26465 Langeoog, E- Mail unter vorbestellung@langeoog.de, Fax unter 04971-693-268) gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr (Ziff. 5.3) beauftragt werden. Umbuchungen innerhalb von 48 Stunden vor Anreise sind grundsätzlich nicht möglich. Ausgenommen hiervon sind Umbuchungen der Abfahrtszeiten an den Serviceschaltern, vorbehaltlich freier Kapazitäten.

5.3 Bearbeitungsgebühr
Die Bearbeitung jedes Rücktritts, jeder Stornierung, jedes Erstattungsantrages durch den Gast wird mit einer Gebühr in Höhe von jeweils 10.00 € berechnet, die Bearbeitung jeder Umbuchung bzw. Änderung durch den Gast mit einer Gebühr in Höhe von jeweils 5,00 €. Eine Bearbeitungsgebühr fällt nicht an, falls die Bearbeitung durch einen Umstand erforderlich wird, der vom Tourismus-Service Langeoog zu vertreten ist.

Die Bearbeitungsgebühr wird jeweils mit einer etwaigen Gutschrift verrechnet oder mangels Gutschrift nachträglich in Rechnung gestellt bzw. bar oder per Karte berechnet. Eine Teilstornierung via payone bei gebuchten E-Tickets ist nicht möglich.


6 Rückgabe, Beschädigung oder Verlust der LangeoogCard

6.1 Rückgabe
Die LangeoogCard bleibt Eigentum des Tourismus-Service Langeoog. Im Fall eines Rücktritts vom Vertrag ist der Gast verpflichtet, die Karte innerhalb von 14 Tagen an den Tourismus-Service Langeoog zurückzugeben. Unterbleibt die fristgemäße Rückgabe, ist der Gast verpflichtet, Kostenersatz in Höhe von 5,00 € pro Karte zu leisten.

6.2 Beschädigung
Die Karte darf nicht beschriftet, beklebt oder verunreinigt werden. Der Tourismus-Service Langeoog ist berechtigt, einen Kostenersatz in Höhe von 5,00 € für jede beschriftete, beklebte oder verunreinigte LangeoogCard zu erheben.

6.3 Verlust
Bei einem Verlust der LangeoogCard kann der Gast eine Ersatzkarte beantragen. Für die Ausstellung einer Ersatzkarte ist der Gast verpflichtet, Kostenersatz in Höhe von 5,00 € zu leisten und eine Bearbeitungsgebühr nach Ziff. 5.3 zu entrichten. Bei Vorlage eines (Zahlungs-)Beleges werden die vom Gast bereits bezahlten Leistungen auf die Ersatzkarte gebucht. Kann der Gast bei einem Verlust der Karte weder die tatsächliche Dauer seines Aufenthaltes nachweisen (z.B. mittels Beleges) noch glaubhaft machen (Karte von Mitreisendem o.ä.), ist er verpflichtet den Jahresgästebeitrag in Höhe der jeweils gültigen Regelungen der Gästebeitragssatzung zu entrichten.


7 Zahlung

7.1 Zahlungsmittel
Die Zahlung ist per SEPA-Lastschrift, per Rechnung und via payone möglich.

7.2 Elektronische Rechnung
Soweit der Gast seine E-Mail-Adresse bei der Bestellung angibt, erklärt er sich mit der elektronischen Zusendung der gesetzlich vorgeschriebenen Rechnung durch den Tourismus-Service Langeoog an diese Adresse einverstanden. Der Tourismus-Service Langeoog ist zur elektronischen Zusendung der Rechnung per E-Mail berechtigt.

7.3 Fälligkeit
Bei Zahlung per Rechnung ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Im Falle des Lastschrifteinzuges wird der Rechnungsbetrag ca. 10-14 Tage nach Rechnungsstellung vom Konto abgebucht. Für alle anderen Zahlungsanbieter sind die Rechnungsbeträge sofort fällig.

7.4 Folgen der Nichtzahlung
Werden Kontobelastungen durch die angegebene Bank nicht eingelöst (z.B. aufgrund der Angabe falscher Kontodaten), wird der Gast und – falls abweichend – der Kontoinhaber für Onlinebuchungen über www.langeoog.de gesperrt. Die Sperre bleibt wirksam, bis die fälligen Aufträge und die durch die erfolglose Abbuchung entstandenen Kosten in Höhe von 5,00 € bezahlt sind. Auch die vorbestellten und zugesandten LangeoogCards werden bis zur vollständigen Zahlung gesperrt.


8 Gewährleistung

Bei unvorhergesehenen Ereignissen, insbesondere witterungsbedingten Änderungen des Fahrplanes, wird der Tourismus-Service Langeoog von der Pflicht zur Erfüllung aus dem geschlossenen Vertrag frei, soweit die Erfüllung nicht möglich oder zumutbar ist. Der Tourismus-Service Langeoog wird dem Gast nach Möglichkeit Alternativen anbieten oder eine bereits gezahlte Vergütung für nicht erbrachte Leistungen erstatten. Ein darüberhinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die „Allgemeinen Beförderungsbedingungen der Schifffahrt der Inselgemeinde Langeoog “.


9 Haftung

9.1 Unbeschränkte Haftung
Der Tourismus-Service Langeoog haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Tourismus-Service Langeoog selbst oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, ferner für Schäden, die durch den Tourismus-Service Langeoog bzw. deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

9.2 Haftungsbegrenzung
Mit Ausnahme der Haftung bei Verletzung von Körper, Leib, Leben (s. Ziff. 9.1) haftet der Tourismus-Service Langeoog für leicht fahrlässig verursachte Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten der Höhe nach begrenzt auf vertragstypisch vorhersehbare Schäden. Von einer wesentlichen Vertragspflicht im Sinne dieser AGB ist immer dann auszugehen, wenn der Tourismus-Service Langeoog solche Pflichten schuldhaft verletzt, auf deren ordnungsgemäße Erfüllung der Gast vertraut und auch vertrauen darf, weil sie den Vertrag prägen. Im Übrigen ist eine Haftung des Tourismus-Service Langeoog ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die „Allgemeinen Beförderungsbedingungen der Schiffahrt der Inselgemeinde Langeoog“.


10 Erreichbarkeit

Der Urlaubsservice ist Werktags in der Zeit von 8:00 – 16:00 Uhr telefonisch unter 04972693-0 oder der auf www.langeoog.de angegebenen Telefonnummer oder per E-Mail unter vorbestellung@langeoog.de erreichbar.


11 Rechtswahl, Sprache

Das Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Tourismus-Service Langeoog und dem Gast unterliegt deutschem Recht. Die Vertragssprache ist Deutsch.


12 Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle von Gast und TSL zu erbringenden Leistungen ist Langeoog. Gerichtsstand ist Wittmund.