Direkt zum Inhalt
Sonderfahrten der Schiffahrt Langeoog
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Vorweihnachtszeit (29.11. – 21.12.2024) werden folgende Sonderfahrten angeboten:
ab Bensersiel freitags 18:30 Uhr
ab Langeoog samstags 8:00 Uhr Vielen Dank!                              
Unterkunft suchen
Unterkunft suchen
Veranstaltungen suchen
Veranstaltung suchen
Suche
Suche
Ihre Suche
20 ab heute
Ihre aktuelle Auswahl:
ab heute 20
Anzahl der Gäste
Erwachsene
Kinder 0-12 Jahre
Alter der Kinder am Abreisetag
Ihre Suche
ab heute
Wählen Sie den Zeitraum aus in dem Sie Veranstaltungen suchen möchten.

Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Hauptstrand auf Langeoog ist das ganze Jahr über barrierefrei erreichbar

 

 

Erklärung zur Barrierefreiheit

(Langeoog, 30.05.2021)

Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 9b NBGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.langeoog.de.

Diese Webseiten sind mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) größtenteils vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte:

  • Unterkunftssuche über Feratel
  • Veranstaltungskalender über vibus.de
  • Das Vorbestellerportal für die LangeoogCard

Die aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Bei den Programmen handelt es sich um eingebundene Programme in unsere Website,
auf die wir leider keinen Einfluss haben.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit:

Diese Erklärung wurde am 30.05.2021 erstellt. Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung.

Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen:

Tourismus-Service Langeoog        
Hauptstraße 28
26465 Langeoog
info@langeoog.de

Schlichtungsverfahren:  

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.

Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter: