Natur pur
für die Vierbeiner
Leinenpflicht auf der ganzen Insel
Hunde sind auf Langeoog herzlich willkommen. Da Langeoogs Flächen zum Großteil zum Nationalparkt gehören, gilt eine grundsätzliche Leinenpflicht auf der gesamten Insel (Nationalpark-Verordnung, Ortssatzung). Lediglich im Winter besteht im Ortskern keine Anleinpflicht. Der allgemeine Bade- und Burgenstrand ist aus Rücksicht gegenüber den anderen Urlaubern für Hunde gesperrt. Für Gäste mit Vierbeinern gibt es extra zwei Hundestrände westlich bzw. östlich des Badestrandes. Dort auch jeweils mit der Möglichkeit der Strandkorbanmietung.
Auch ein Spaziergang am Bade- und Burgenstrand ist nicht erlaubt. Richtung Osten und Westen vom Hundestrand weg gibt es genug Spaziermöglichkeiten.
Alle Hundehalter sind aufgefordert, die kostenlosen Hundekotentsorgungsbeutel (HUKO) zu benutzen. Die grünen Spender-Boxen stehen an zahlreichen Stellen im Ort und Ortsrandbereich und sind auch in der Tourist-Info im Haus der Insel erhältlich.