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Mögliche Fahrplanänderungen am 23.12.2024, Sonderfahrten der Schiffahrt Langeoog & geänderte Öffnungszeiten Serviceschalter im Bahnhof
Sehr geehrte Damen und Herren,

das BSH teilt mit, dass am Montagmorgen das Hochwasser mit Wasserständen bis zu 1,75m über  normal erwartet wird.
Es besteht die Möglichkeit, dass es am Montagmorgen zu Ausfällen oder Verschiebungen bei den  ersten Abfahrten (06:45 Uhr / 07:15 Uhr) kommen kann.
Bitte achten Sie auf die Informationen in der Langeoog App oder auf der Website.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.


in der Vorweihnachtszeit (29.11. – 21.12.2024) werden folgende Sonderfahrten angeboten:
ab Bensersiel freitags: 18:30 Uhr
ab Langeoog samstags: 8:00 Uhr
  Zum Jahreswechsel bietet die Schiffahrt Langeoog die folgenden Sonderfahrten an:

ab Bensersiel:
Do 26.12. bis Mo. 30.12.24:  11:30 Uhr
Do 26.12. bis So. 29.12.24:  15:15 Uhr

ab Bahnhof Langeoog:
Mi 01.01. bis So. 05.01.25: 12:00 Uhr
Sa 04.01.25: 08:15 Uhr


Öffnungszeiten des Schalters im Inselbahnhof In der Zeit vom 25.11. bis zum 19.12.2024 kommt es zu geänderten Servicezeiten und Leistungseinschränkungen am Serviceschalter im Bahnhof Langeoog.
Es können keine DB Serviceleistungen angeboten werden, es gelten die folgenden Öffnungszeiten:

·         Mo - Fr: 06:45 - 07:15 Uhr , 09:30 - 10:00 Uhr und 13:30 - 14:00 Uhr

·         Sa + So: 09:30 - 10:00 Uhr und 13:30 - 14:00 Uhr

·         Abreisende Gäste der Abfahrt um 17:15 Uhr wenden sich bitte bei Bedarf an den Serviceschalter am Hafen.

Der Serviceschalter von Tourismus Service Langeoog  im Obergeschoss des Bahnhofs hat für Sie von Mo - Fr von 10:00 - 12:00 Uhr geöffnet.
Vielen Dank!
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AGB Langeoog Touristik

1. Anmeldungen zu den Führungen erfolgen über den Tourismus-Service-Langeoog direkt am Ticketschalter im Haus der Insel oder online über www.langeoog.de oder an anderen bekannten Vorverkaufsstellen auf der Insel Langeoog. Tickets und Onlinetickets sind zu Beginn der Führung vorzulegen und berechtigen zur Teilnahme an der Führung. Gruppen, Schulklassen, Busreisen etc. bitte Terminvereinbarung unter 04972-912277 oder 0172 7641 635.

2. Bei unsicherer Wetterlage (Gewitterneigung, Nebel, Starkregen, Sturm etc.) kann die Führung aus Sicherheitsgründen kurzfristig abgesagt werden. Ein Ersatztermin kann gefunden werden. Die Entscheidung über die Absage einer Führung wird allein von Langeoog Touristik vor Ort am Treffpunkt entschieden. Kann auch ein Ausweichtermin nicht gefunden werden, erhalten die Gäste den bereits entrichteten Geldbetrag abzüglich 10% von Langeoog Touristik erstattet. Gäste, die zum vereinbarten Treffpunkt und Zeitpunkt nicht anwesend sind, haben Ihren Anspruch auf Teilnahme verloren und keinen Anspruch auf Erstattung. Ihr Platz kann weitergegeben werden. Kinder, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer anderen volljährigen Person an der Wattführung teilnehmen. Kinder, die das 8. Lebensjahr noch nicht vollendet haben dürfen sich maximal 90 Minuten innerhalb der Wattführung im Watt aufhalten. Es werden nur Kinder ab dem dritten vollendeten Lebensjahr mit auf Wattführungen genommen, die auch selbständig laufen können. Wattführungen mit einer höheren Altersgrenze bgehalten wir uns vor.

3. Langeoog Touristik kann entscheiden, ob Gäste von der Führung ausgeschlossen werden. Dies betrifft hauptsächlich offensichtlich angetrunkene, kranke oder unkooperative Gäste. In diesem Fall wird kein Geld erstattet.

4. Die Angaben zur Dauer einer Führung sind ungefähre Werte. Eine Führung kann durch besondere Umstände oder unvorhergesehene Ereignisse länger dauern oder sich verkürzen. Für die Anschlusstermine ist dies unbedingt zu berücksichtigen.

5. Muss die Führung aus Gründen entfallen, die bei Langeoog Touristik liegen, werden Sie spätestens vor Ort zum Zeitpunkt der Führung informiert. Ggf. wird die Führung von einem anderen Guide übernommen. Muss die Führung ganz ausfallen erhält der Gast den bereits entrichteten Geldbetrag erstattet.

6. Das Mitführen von Hunden und Haustieren ist auf den Wattwanderungen, Naturführungen und Fahrradtouren untersagt.

7. Stornierungen aller Art seitens des Gastes sind zu 100% kostenpflichtig und innerhalb einer angemessenen Frist zu zahlen. Dies gilt besonders für Schulklassen, Gruppen und Busreisen. Wird die Führung zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt bzw. nachgebucht, wird der bereits gezahlte Betrag angerechnet.

8. Es wird darauf hingewiesen, dass jeder Gast auch selbst für seine Sicherheit mitverantwortlich ist. Dies gilt besonders für Wattführungen. Jeder Gast wird darauf hingewiesen, seine Füße vor Schnittverletzungen zu schützen, z.B. durch entsprechendes Schuhwerk. Bei Hitze oder Regen ist der Gast über das Mitführen und Nutzen von Sonnenschutz oder Regenschutz selbst verantwortlich. Zu den Dorfführungen, Naturführungen, Fahrradführungen ist jeder Gast aufgefordert entsprechend angemessen Kleidung, Ausrüstung und Schuhwerk zu tragen.

9. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge. Die gesetzlichen Vorschriften treten dann an diese Stelle. Gerichtsstand ist 26409 Wittmund.

10. Entschädigungen für Kosten der Anreise oder Anfahrt (z.B. Bus, Bahn, Benzin, Parkgebühren, Schiffspassage,Kurtaxe, Urlaubstage, Folgetermine) werden nicht gewährt.