Hinweis zu touristischen Übernachtungen
ab 2. November 2020
Liebe Vermieter, liebe Gäste,
wie aus der Presse zu entnehmen, werden unter anderem Übernachtungen mit touristischem Hintergrund ab Montag, 2. November 2020, bis Ende November 2020 nicht mehr möglich sein (Beschluss der Bundes-Länder Konferenz vom 28.10.2020).
Mit dieser und anderen Maßnahmen soll das Infektionsgeschehen mit dem Covid-19-Virus eingedämmt werden.
Wir bedauern natürlich sehr, dass so einschneidende Maßnahmen als erforderlich angesehen werden, denn wir hätten Sie sehr gerne als Gäste auf Langeoog begrüßt.
Die Inselgemeinde Langeoog wartet jetzt auf eine Verordnung des Landes Niedersachsen, die weitere Einzelheiten rechtswirksam regeln wird.
Der Entwurf der Verordnung, der jedoch vom Land Niederdachsen noch offiziell bestätigt werden muss, sieht folgende Regelung vor:
"Der Betreiberin oder dem Betreiber
a) einer Beherbergungsstätte oder einer ähnlichen Einrichtung
b)eines Hotels
...
sowie der gewerblichen oder privaten Vermieterin oder dem gewerblichen oder privaten Vermieter einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses sind Übernachtungsangebote und das Gestatten von Übernachtungen zu touristischen Zwecken untersagt; im Übrigen sind Übernachtungsangebote und Übernachtungen nur zu notwendigen Zwecken, wie zum Beispiel aus Anlass von Dienstreisen, zulässig.
Bereits vor dem 2. November 2020 angetretene Aufenthalte mit Übernachtungen müssen nicht abgebrochen werden."