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Ausverkaufte Abfahrt & Selfstorage
Sehr geehrte Damen und Herren,

die Abfahrt am Samstag, den 19.04.2025 um 11:15 Uhr ab Langeoog ist bereits ausverkauft. Bitte nutzen Sie die verbleibenden Abfahrten.

Aus organisatorischen Gründen werden die beiden zusätzlichen Abfahrten ab Bensersiel am Samstag, dem 19.04. und 26.04.2025, um eine halbe Stunde von 12:45 Uhr auf 13:15 Uhr verlegt.

Neue Gepäckabwicklung: Die Schiffahrt Langeoog verwendet ab dem 01.04.2025 das sog. Selfstorage-System bei der Gepäckannahme in Bensersiel und auf Langeoog.
Ihr Gepäck können Sie direkt in die vorgesehenen Koffercontainer verladen. Vor Ort sind Ihnen unsere Mitarbeiter bei der Verladung gerne behilflich.
Die Gepäckabgabe ist bis max. 10 Minuten vor der jeweiligen Abfahrt möglich, um eine pünktliche Abfahrt des Schiffes zu gewährleisten.
Das Selfstorage-System hat den Vorteil, die Wartezeiten bei der Gepäckaufgabe deutlich zu verkürzen – ohne dass der Service dabei zu kurz kommt.
Außerdem ist ab dem 01.04.2025 pro Person ein Gepäckstück im Fährpreis enthalten. Weitere Gepäckstücke können im Selfstoragebereich gebucht werden.

Bitte beachten Sie bzgl. kurzfristiger, wetterbedingter Fahrplanänderungen immer auch die Informationen in der LangeoogApp und/oder auf der Langeoog-Homepage.
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Hinweis zu touristischen Übernachtungen
ab 2. November 2020

Liebe Vermieter, liebe Gäste,

wie aus der Presse zu entnehmen, werden unter anderem Übernachtungen mit touristischem Hintergrund ab Montag, 2. November 2020, bis Ende November 2020 nicht mehr möglich sein (Beschluss der Bundes-Länder Konferenz vom 28.10.2020).

Mit dieser und anderen Maßnahmen soll das Infektionsgeschehen mit dem Covid-19-Virus eingedämmt werden.

Wir bedauern natürlich sehr, dass so einschneidende Maßnahmen als erforderlich angesehen werden, denn wir hätten Sie sehr gerne als Gäste auf Langeoog begrüßt.

Die Inselgemeinde Langeoog wartet jetzt auf eine Verordnung des Landes Niedersachsen, die weitere Einzelheiten rechtswirksam regeln wird.

Der Entwurf der Verordnung, der jedoch vom Land Niederdachsen noch offiziell bestätigt werden muss, sieht folgende Regelung vor:

"Der Betreiberin oder dem Betreiber

a) einer Beherbergungsstätte oder einer ähnlichen Einrichtung
b)eines Hotels
...

sowie der gewerblichen oder privaten Vermieterin oder dem gewerblichen oder privaten Vermieter einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses sind Übernachtungsangebote und das Gestatten von Übernachtungen zu touristischen Zwecken untersagt; im Übrigen sind Übernachtungsangebote und Übernachtungen nur zu notwendigen Zwecken, wie zum Beispiel aus Anlass von Dienstreisen, zulässig.

Bereits vor dem 2. November 2020 angetretene Aufenthalte mit Übernachtungen müssen nicht abgebrochen werden."